Das Gesetz

In den Niederlanden sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur der 22. Woche (DBP 54mm, FL 36 mm) zulässig. Zwischen dem ersten Gespräch mit Ihrem Arzt und dem Schwangerschaftsabbruch ist eine gesetzliche Wartezeit von 5 Tagen vorgeschrieben. Es gibt keine Wartezeit, wenn weniger als 16 Tage seit Ihrem ersten Ausbleiben vergangen sind. 

 

Sind Sie jünger als 16 Jahre, müssen Ihre Eltern damit einverstanden sein. Hierzu ist eine schriftliche Genehmigung eines der Elternteile notwendig. 



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